AGB

Vermietung

Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Mieter die nachfolgenden Bedingungen des Vermieters an. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kapazität des Zeltes nicht überschritten wird. Die Kapazität richtet sich nach der Größe des Zeltes.


Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter die Mietsache wieder dem Vermieter zu übergeben. Dabei werden Beschädigungen, Beschmutzungen sowie Verlust festgestellt. Diese werden durch das Übergabeprotokoll festgehalten.


Mietzeit

Die Mietzeit läuft vom Zeitpunkt der Abholung / Lieferung bis zum Zeitpunkt der Rückgabe / Abholung. 

Haftung

Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich..

Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt.

Die von uns geliehenen Zelte, so wie diverses Zubehör, erhalten Sie von uns in einem kompletten, sauberen und voll funktionierendem Zustand. Sollte ein Mangel vorhanden sein, werden wir Sie darauf hinweisen.(Übergabeprotokoll)

Sämtliche Gläser, Geschirr und Besteck und Mehrweg-Becher bitte auch in sauberem Zustand zurückgeben. Bei Nichteinhaltung, erlauben wir uns eine Aufwandsgebühr von 80.- €

Sollte ihr geliehenes Zubehör beschädigt werden, z. B. Gläser, Geschirr bzw. alles, was Sie von uns gemietet haben, können Sie diese durch ihre Haftpflichtversicherung ersetzen lassen.

Ohne Haftpflichtversicherung des Mieters kein Verleih möglich.

Zahlungsbedingungen

Wir erheben eine Kaution vor Mietbeginn von 50% des Mietpreises, diese wird bei der Übergabe fällig. Der Restbetrag ist in Bar oder per Überweisung nach Beendigung des Mietverhältnisses zu entrichten.

Geräte für das Braten, Grillen oder
dgl. dürfen nicht unmittelbar an den Seitenwänden aufgestellt
werden. Neben dem Verfetten des Zeltmaterials besteht auch eine erhöhte Brandgefahr. 

Die Zeltplanen sind durch Folien oder Platten zu schützen.
Um Kleberückstände zu vermeiden, ist das Plakatieren mit
Klebeband o.a. am Zelt nicht gestattet